Satzung

North-Coast-Chapter

1. Rule

 

Das H.O.G. North-Coast-Chapter wurde mit dem Ziel gegründet, einen Zusammenschluss der an der Küste lebenden Harley-Davidson Freunde herbeizuführen.
 

Durch gemeinsame Aktivitäten und den Erfahrungsaustausch der Chapter-Mitglieder soll die Begeisterung für das Fahren von Harley-Davidson Motorrädern, deren Erhaltung und Pflege geweckt und gefördert werden.

 

Das Chapter fördert den Zusammenhalt unter den Harley-Davidson Fahrern, sowie das Ansehen der Marke ,,Harley-Davidson ".

2. Rule

 

Wir sind ein sogenanntes H.O.G. Chapter, also mit Händleranbindung und direkter Bindung an die H.O.G.

Unsere Chapter-Mitglieder sind Mitglieder der H.O.G. und das zeigen wir durch Tragen der H.O.G.-Patches.

 

Neben diesen trägt jedes Chapter-Mitglied die Chapter-Patches des North-Coast-Chapter.

 

Gleichzeitig setzt sich das Chapter zum Ziel im Rahmen von Veranstaltungen Aspekte der Verkehrssicherheit beim Motorradfahren zu fördern und für seine Chapter-Mitglieder und andere Interessenten Sicherheitstrainings zu organisieren.

 

Das H.O.G. North-Coast-Chapter versteht sich als ein nicht kommerzielles Chapter und ist daher nicht gewinnorientiert.

3. Rule

 

Chapter-Mitglieder bringen die Bereitschaft mit sich in die Chapter-Gemeinschaft einzufügen. Ebenso sollte jedes Chapter-Mitglied seine Erfahrungen und Potenziale positiv einbringen und nutzen.
 

Die Teilnahme an Chapter-Stammtischen, gemeinsamen Unternehmungen (z.B. Ausfahrten, Ausflüge oder Reisen), Feierlichkeiten und Besuche anderer Chapter und MC's sind wesentliche Bestandteile des Chapter.

4. Rule

Mitgliedschaft:

 

Eine Anwärterschaft kann jeder Harley-Davidson-Begeisterte, unabhängig vom Besitz einer Harley-Davidson, beantragen.

Anträge auf Anwärterschaft sind mündlich oder schriftlich an das North-Coast-Chapter zu richten.

 

H.O.G. North-Coast-Chapter

Margens 1

26427 Esens / Stedesdorf

 

oder telefonisch unter +49 170 1614860

 

Eine Anwärterschaft dauert mindestens 12 Monate.

5. Rule

Aufnahme und Ausschluss:

 

Über die Aufnahme neuer Anwärter entscheiden die anwesenden Member an einem Chapter-Abend. über die Ernennung zum Full-Member stimmen alle Member ab.

Die Neuaufnahme setzt die mehrheitliche Zustimmung aller Chapter-Mitglieder voraus. Nach Aufnahme erhält das neue Chapter-Mitglied die entsprechenden Chapter-Patches.

 

Die Chapter-Patches sind Eigentum des North-Coast-Chapter und bei Aufforderung zurückzugeben.

 

Wenn ein Mitglied durch sein Verhalten dem Ansehen des H.O.G. North-Coast-Chapter oder seinen Mitgliedern vorsätzlich Schaden zufügt, so kann seine Mitgliedschaft durch Beschluss der Vollversammlung beendet werden.

 

Es wird erwartet, dass absolute Verschwiegenheit über interne Angelegenheiten des Chapter von allen Chapter-Mitgliedern (Full-Member, Member, Anwärter) sowie von Gastfahren eingehalten wird.

6. Rule

Beiträge:

 

Der Jahresbeitrag für das Jahr beträgt nach aktuellem Stand (11/2022): EUR 60,00
zu überweisen pro Jahr bis zum 31.01. des Jahres

bzw.  5,00 EUR / Monat

zu überweisen bis zum 10. / laufender Monat

 

Mit Zahlung des ersten Beitrags gilt die Satzung des North-Coast-Chapter als anerkannt.

Nach Austritt, Ablehnung bzw. Ausschluss eines Mitgliedes oder Anwärters werden keine Gelder erstattet.

Die Chapter-Gelder werden vom Treasurer verwaltet, der gegenüber der Chapter-Vollversammlung einmal jährlich rechenschaftspflichtig ist.

 

Die Chapter-Beiträge werden ausschließlich zur Deckung der laufenden Kosten (Miete, Rundschreiben, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, allgemeine Club-Organisation) verwendet.

 

Sollte es die Kassenlage erfordern, sind eventuelle Sonderumlagen für Anschaffungen usw. von allen Chapter Mitgliedern zu leisten. Über Höhe und Zeitpunkt entscheidet eine Chapter-Vollversammlung.

7. Rule

Vollversammlung:

 

Die Chapter-Vollversammlung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen und wird vom Director durch schriftliche (bzw. elektronische) Einladung mindestens 14 Tage vorher einberufen.

 

Die Chapter-Vollversammlung entscheidet insbesondere über die Änderung der Statuten, Abnahme des jährlichen Kassenberichtes durch den Treasurer, Sonderumlagen, anliegende Wahlen und weitere Belange des Chapter.

 

Zur Herstellung der Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mehr als der Hälfte aller Member erforderlich.

Zur Durchsetzung eines Beschlusses oder einer Abstimmung bedarf es mindestens einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Member.

8. Rule

Veranstaltungen:

 

Das H.O.G. North-Coast-Chapter führt nur Veranstaltungen durch, die dem Zweck des Chapter dienlich sind.

9. Rule

Ausfahrten und Touren:

 

Ausfahrten und Touren des Chapter werden von unseren Road-Captains ausgearbeitet, vorbereitet und durchgeführt.
 

Anweisungen der Road-Captains sind grundsätzlich zu befolgen, soweit sie nicht gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen.


Chapter-Ausfahrten sind immer mit möglichst vollem Tank eines jeden Chapter-Mitglieds zu starten.


Die Konvoi-Regeln unseres Chapter sind grundsätzlich einzuhalten.

Die Eigenverantwortung jedes Chapter-Mitglieds steht hierbei natürlich außer Frage. Jeder hat sich im Sinne der SIVO und des SVG zu verhalten.

10. Rule

Verantwortlichkeiten:

 

Director - gehört zum Chapter-Vorstand

ist verantwortlich für sämtliche das Chapter betreffenden Belange, leitet die Vollversammlung und repräsentiert das Chapter nach außen.

Bei Chapter-Veranstaltungen leitet er die Vorbereitungen und die Durchführung. Außerdem ist er zuständig für die Herausgabe und Versendung der Rundschreiben. Ausgaben des Chapter können in Absprache mit dem Treasurer bis zu einer Höhe von EUR 500,00 getätigt werden. Diese sind dem Chapter jedoch beim nächsten Stammtisch mitzuteilen.

 

Vice - gehört zum Chapter-Vorstand

unterstützt den Director bei seinen Tätigkeiten und übernimmt seine Funktion während seiner Abwesenheit.

 

Secretary - gehört zum Chapter-Vorstand

übernimmt die Schriftführung und Archivierung der Protokolle in den Sitzungen des Chapter und verfasst die vom Director oder vom Vice in Auftrag gegebenen Rundschreiben.

 

Road-Captain - gehört zum Chapter-Vorstand (1) /
                              erweiterten Chapter-Vorstand (3)

ist für die Planung der Ausfahrten verantwortlich. (ggf. Ausweichrouten, geeignete Plätze für Pausen, etc.)

 

Treasurer - gehört zum Chapter-Vorstand

ist verantwortlich für alle Geldeingänge und Ausgaben des Chapter und berichtet der Vollversammlung regelmäßig über die Transaktionen und den Stand des Chapter-Vermögens.

Eine zweite Unterschriftsberechtigung über das Chapter-Bankkonto erhält der jeweilige Director.
 

Lady of Harley - gehört zum Chapter-Vorstand

übernimmt die Belange der Ladies im Chapter.

 

Webmaster - gehört zum Chapter-Vorstand

übernimmt die schriftliche und bildliche Dokumentation bei Clubaktivitäten (Ausfahrten, Veranstaltungen, etc.).

 

Photographer - gehört zum erweiterten Chapter-Vorstand

übernimmt bei Ausfahrten und Veranstaltungen des Chapter das fotografieren.

 

Repair-Officer - gehört zum erweiterten Chapter-Vorstand

dient als Ansprechpartner und helfende Hand für eventuelle Reparaturen und Umbauten der Bikes.


 

Amtszeiten:

 

lm Chapter für 4 Jahre im Amt

Director
Lady of Harley

Treasurer

Road-Captain (Amt wird 2x vergeben)

Secretary

 

lm Chapter für 3 Jahre im Amt

Vice

Webmaster

Road-Captain (Amt wird 2x gewählt)

11. Rule

Konvoi-Regeln:

 

Fahren im Konvoi erfordert Konzentration und Disziplin, und es ermüdet. Dazu wiegt man sich oft in falscher Sicherheit, und wird fast ein wenig hypnotisiert vom Rücklicht des Vorausfahrenden. Besonders bei großen Gruppen werden oftmals Kreuzungen gesichert und abgesperrt. Das soll in keiner Weise heißen, dass hier ein Wegerecht erzwungen werden soll.

 

Das Straßenverkehrsgesetz ist jedoch klar. Kein Verkehrsteilnehmer darf In einen geschlossenen Verkehrsverbund eindringen. Somit ist die Möglichkeit gegeben, unseren geschlossenen Verbund zu schützen, indem man andere Verkehrsteilnehmer mit sichernden Bikes darauf aufmerksam macht, aber erst sobald der andere Verkehr dies zulässt.

 

Teilnehmer an einem Konvoi dürfen sich jedoch nicht absolut auf eine freie Fahrt einstellen. Jeder ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich. Es kommt immer wieder vor, dass ungeduldige Autofahrer in einen Verbund einbrechen wollen, und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Die sichernden Fahrer/innen müssen also gut absperren und sich nicht „ins Out“ drängen lassen.

Fahrpositionen und Sicherheitsabstand:

Konvoi-Führer / Road-Captain:

- fährt links von der Fahrspurmitte

- bestimmt die Route

- die Stops

- die Geschwindigkeit.

 

Konvoi Teilnehmer:

fährt versetzt mit einem Abstand von ca. 5 bis 6m nach vorne und hinten. In Kurven behält jeder seine Linie, ohne über die Mittellinie zu fahren oder zu lehnen. Wird die Spur zu schmal, wird hintereinandergefahren.

(Abstand vergrößern)

 

Fahrer mit weniger Fahrpraxis fahren am Anfang des Konvois da dort die Geschwindigkeit am tiefsten ist. Für die Straßensicherung werden mit ihnen spezielle Abmachungen getroffen.

 

Überholt nicht. (Ausnahmen: Kamerafahrer, Übermittler).
Beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer wird den hinteren Bikes mittels Hand oder Fußzeichen angezeigt, dass man auszuschwenken gedenkt. Geblinkt wird nur vor dem effektiven Abbiegen an Kreuzungen.

 

Beim Befahren von Ampeln wird versucht, das Tempo so zu dosieren, dass der Konvoi "Grün" haben wird.

Dies wird aber nicht immer möglich sein. Bei "Rot" wird angehalten, auch mitten im Konvoi. Der vordere Teil wird in vermindertem Tempo weiterfahren, oder an einem geeigneten Platz anhalten, bis der Rest wieder aufgeschlossen hat.

 

Bei Pannen / Unwohlsein oder dergleichen, schert nur der Betroffene aus. Einer der Schlussfahrer wird sich um die Sache kümmern und entscheiden wie es weiter geht.

 

Schluss-Fahrer:

Er trägt eine leuchtende Warnweste und ist verantwortlich, dass keiner zurück bleibt und hilft den Konvoi zusammenzuhalten.